Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung als Vorsorge

Egal ob zu Weihnachten oder einen anderen Zeitpunkt, der Wunsch nach einem Haustier steht oft ganz oben. Aber mit der Haltung eines Tieres, kommen auch viele Pflichten auf einen zu. Eine sehr wichtige dabei ist die gesetzlich festgelegte Haftpflicht als . Um dieser Pflicht nachzukommen ist der Abschluss einer - für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder nötig. Das Halten von gezähmten Kleintieren, wie z.B. Katzen, Hamster, Meerschweinchen, Papageien oder Wellensittichen, ist im Umfang der Privaten eingeschlossen.
Eine - ersetzt die Sachschäden, sowie die Personen- und Vermögensschäden, die Dritten durch ihr Tier entstanden sind. Und das bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Ein Tierunfall kann schneller passieren als man denkt, z.B. wenn ihr Hund sich bedroht fühlt und einen Passanten beißt oder wenn ihr Pferd scheut und dabei einen Verkehrsunfall verursacht. In solchen Fällen ist der immer schadenersatzpflichtig und das unabhängig davon, ob bei diesem ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Die dann daraus resultierenden oft hohen Schadenersatzforderungen werden von der jeweiligen Tierhalterhaftpflichtversicherung ersetzt. Allerdings zahlt die Versicherung nicht, wenn dem durch sein eigenes Tier ein Schaden entsteht oder wenn Schäden absichtlich herbeigeführt werden.
Vor Abschluss einer Versicherungspolice sollten unbedingt alle Anbieter durch einen kostenlosen Versicherungsvergleich überprüft und die Vertragsbedingungen studiert werden. So verringert sich z.B. bei einigen Versicherern der Beitrag für jedes zusätzliche Tier, im Vergleich zu einem Einzelvertrag. Das macht sich besonders für Pferdehalter, die in Vereinen organisiert sind, durch Abschluss einer Gruppenversicherung bezahlt. Ein genauer Blick sollte auch auf den Versicherungsschutz geworfen werden, denn der gilt in der Regel weltweit und ist in Europa zeitlich unbegrenzt.

Geschrieben von (Jaguardo) Tags:, ,

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