Miete sparen bei Missständen

Viele Mieter wissen es nicht: Unter bestimmten Vorraussetzungen hat man das Recht die Miete pauschal zu kürzen. Dies ist vor allem bei akuten Mängeln an der Wohnung der Fall, die über einen längeren Zeitraum hinweg nicht beseitigt wurden. Mietkürzungen können aber auch dann wirksam werden, wenn es zu Störungen und Einschränkungen der Wohnqualität durch das Umfeld der Wohnung kommt. So kann beispielsweise auch eine wiederkehrende Lärmbelästigung ein Grund sein. Wichtig ist jedoch in jedem Fall, dass man den Vermieter bevor man eine derartige Mietkürzung durchführen will über einen vorliegenden Missstand informiert und ihm somit die Möglichkeit bietet angemessen zu reagieren. Auch sollte man sich zumindest grundsätzlich über seine Rechte und Pflichten als Mieter im Klaren sein.

Hierbei können spezielle Webportale sehr hilfreich sein. Im Internet gibt es einige Seiten, die sich hauptsächlich mit den Themen Mieterrechte, der Mietvertrag Kündigung und ähnlichem beschäftigen. Hier bekommt man gute Einblicke in rechtliche Rahmensituationen und Regelungen. Die Informationen die man aus solchen Portalen hat, sind allerdings rechtlich nicht relevant und können zum Beispiel bei einer Gerichtsverhandlung nicht als Referenz genutzt werden. Wer einen ernsthaften Rechtsstreit hat, braucht daher doch einen Anwalt. Für solche Fälle empfehlen sich Rechtsschutzversicherungen. Um aber eine grundlegende Ahnung vom Mietrecht zu erlangen, sind solche Seiten alles andere als verkehrt. Unter anderem werden über ein Forum wertvolle Erfahrungen und Meinungen ausgetauscht, so dass zum Beispiel zwei Mieter nicht je in die gleiche Falle bei ihrem Mietverhältnis laufen. Natürlich sind auch die Vermieter von Wohnungen eingeladen auf solchen Plattformen mitzudiskutieren und sich auszutauschen.

Geschrieben von Rebecca Neuerberg (becci) Tags:,

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