Kreditvergleich

Durch die Aufnahme eines Kredites geht der Kreditnehmer gewisse vertragliche Verpflichtungen ein. Je nach Art und Umfang des Kredites besteht die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kreditnehmer und der Bank über Jahre oder Jahrzehnte hinweg.

Aus diesem Grund ist es ratsam, vor dem Abschluss des Vertrages einen Kreditvergleich vorzunehmen und die einzelnen Anbieter und Kreditvorschläge gegenüber zu stellen um möglichst das vorteilhafteste Angebot wahrnehmen zu können. Grundsätzlich bestehen im Rahmen des Kreditgeschäftes mit Privatkunden einige gesetzliche Vorgaben, an die sich jeder Anbieter zu halten hat.

Die Pflichtangaben im beziehen sich auf den Nettodarlehensbetrag, die Art und Höhe der Rückzahlungsleistungen sowie den effektiven Zinssatz und sonstige Kosten, die mit der Aufnahme des Kredites verbunden sind. Auch die Widerrufsfrist ist bei allen Anbietern gleich und beträgt 2 Wochen nach Belehrung über die Möglichkeit des Widerrufs. Um rechtsgültig zu sein, muss der Widerruf des Kreditvertrages in jedem Falle schriftlich eingereicht werden.

In Bezug auf die Konditionen und die Art und Weise für die Kredite zu werben unterliegen die Kreditinstitute allerdings nur wenigen Auflagen, so dass erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Angeboten bestehen. Für einen Kreditvergleich ist in erster Linie wichtig, welche Zinsbelastung auf den Kreditnehmer zukommt. Hierzu muss der effektive Jahreszins verglichen werden.

In diesem Zinssatz sind der monatlich Zinssatz, die Dauer der Laufzeit und alle sonstigen Kosten und Gebühren berücksichtigt. Oftmals wird der effektive Jahreszins in Werbeangeboten entweder gar nicht oder nur im Kleingedruckten erwähnt. Vielmehr wird der nominale oder der monatliche Zinssatz angepriesen, der deutlich geringer ist als der Effektivzinssatz. Auf diese Weise soll der Eindruck erweckt werden, es handele sich um ein besonders günstiges Angebot. Darüber hinaus ist bei einem besonders darauf zu achten, ob Gebühren für die Bearbeitung oder Überwachung des Kredites verlangt werden. Diese werden in den meisten Fällen durch die monatlichen Raten verrechnet.

Eine andere Möglichkeit zur Einbehaltung der Gebühren ist den Auszahlungsbetrag um die entsprechenden Kosten zu verringern. Anstatt einer Kreditauszahlung von 100% würde der Kreditnehmer beispielsweise nur 95% der Kreditsumme erhalten. Je nach Höhe des Kredites kann es sich hierbei um erhebliche Beträge handeln. Bei einigen Anbietern hat der Kreditnehmer die Möglichkeit neben den regelmäßigen Raten Sondertilgungen zu leisten. Entweder können diese jederzeit oder nur zu bestimmten Zeitpunkten getätigt werden. Je nach Anbieter fällt hierfür eine zusätzliche Gebühr an.

Geschrieben von Thomas Andreas (Kredit) Tags:, , , , ,

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