Die Beihilfeversicherung
Alle im öffentlichen Dienst angestellten Beamten können sich allgemein privat krankenversichern. Diese spezielle private Krankenversicherung für Beamte nennt sich Beihilfeversicherung. Bei der Beihilfeversicherung handelt es sich um die Möglichkeit eine private Zusatz-Krankenversicherung abzuschließen. Dies wird nötig, da der Staat nur einen gewissen Teil der Krankheitskosten von Beamten übernimmt, und zwar in Form der sogenannten Beihilfe.
Da durch die Beihilferegelung vom Bund nur zwischen 50% und 80 % der entstehenden Kosten übernommen werden, bleibt der Rest der Kosten einer medizinischen Versorgung offen. Nicht zu unterschätzen sind die durch Operationen, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen und sonstige, durch Krankheit, entstehende Rechnungen. Dauer oder Heilerfolge können oft nicht vorausgesagt werden und schon gar nicht die daraus entstehende Kostenhöhe. Die Beihilfeversicherung kann die restlichen Kosten, die im Krankheitsfall auftreten, übernehmen. Eine private Krankenvollversicherung ist also unnötig, eine übliche private Krankenzusatzversicherung nicht ausreichend und so ist die Beihilfeversicherung eine Spezialform der privaten Krankenversicherung speziell für Beamte. Ab 01. Januar 2009 ist der Abschluß einer Beihilfeversicherung Pflicht für jeden Beamten.
Entscheidend für die Beitragshöhe zur Beihilfeversicherung ist das Abschlussalter. Ein Warten auf das verpflichtende Datum für den Eintritt ist daher unter Umständen eher ungünstig. Grundsätzlich lassen sich bei Beihilfeversicherungen verschiedene Krankenversicherungsleistungen wählen. Zum Beispiel bleibt es jedem selbst überlassen eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Einzelzimmer in den Vertrag zur Beihilfeversicherung einzuschließen oder durch Ausschließung die Beitragshöhe zu senken.
In den Beihilfevorschriften des Bundes liegt die Anteilshöhe eines jeden genau fest. Hier sind für den Kostenträger der Familienstand und die Kinderzahl ausschlaggebend für den Beihilfesatz. Nur bei Pensionären ist diese Höhe genauestens festgelegt, nämlich auf 70 % ab dem 65. Lebensjahr. Bei allen anderen gelten die Regelungen der verantwortlichen Kostenträger. Durch die Auswahl der Krankenversicherungsleistungen lässt sich für jeden Versicherungsnehmer eine bezahlbare Absicherung finden. Vor Abschluss einer Beihilfeversicherung sollten zwischen den verschiedenen Anbietern Vergleiche durchgeführt werden, denn die Beiträge und der jeweilige Leistungsumfang unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung enorm.
Geschrieben von Ralf Eppmann (imv) Tags:Beamte, Beihilfeversicherung, Krankenversicherung, Versicherung











