Elterngeld als staatliche Förderung zum Kinderreichtum

Schon vor der Geburt des eigenen Kindes machen sich viele Eltern Gedanken über die zukünftige finanzielle Situation. Dass dem Staat besonders die Nachkommen am Herzen liegen und Deutschlands Geburtenrate auch nicht besonders hoch ist haben sie neben dem auch ein neues Gesetz in Bezug auf das festgelegt.
Das Kindergeld erhält jedes Kind von Geburt an bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wenn die Kinder in einer Ausbildung befinden, verlängert sich die Zahlung bis zum Abschluss der Ausbildung, höchstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Ist ein Kind behindert und aufgrund seiner Behinderung erwerbsunfähig, so gibt es keine Altersgrenze für den Bezug von .
Sofern das Kind sein eigenes Einkommen erhält, dessen Jahresbetrag von 7680 Euro überschritten wird, entfällt der Anspruch auf das für den gesamten Jahreszeitrau, in dem die Einkommensgrenze überschritten wurde.
Die Höhe des Kindergeldes wird auch nach Anzahl der Kinder gestaffelt. Für die ersten drei Kinder gibt es monatlich jeweils 154 Euro und für das vierte und die weiteren Kinder jeweils 179 Euro.
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich durch die Familienkassen der Arbeitsämter und wird an die Person ausbezahlt in dessen Obhut sich das Kind befindet, in der Regel an die Eltern. Es kann aber auf Antrag direkt an die Kinder ausgezahlt werden.
Das neue Elterngeld wird an alle Eltern gezahlt dessen Kinder nach dem 01.01.2007 geboren wurden. Großer Vorteil zum ist, dass es beim keinerlei Einkommensgrenzen gibt und somit jeder Vater und jede Mutter das in Anspruch nehmen kann. Es werden dabei monatlich 67 Prozent des Nettoeinkommens gewährt, welches in den letzten zwölf Monaten durchschnittlich verdient wurde. Antragsteller die ein geringes Einkommen besitzen, können beim von der sogenannten Geringverdienerkomponente profitieren nach der sogar bis zu 100 Prozent des letzten Nettoeinkommens gewährt werden. Die Geringverdienerkomponente wird nur angewandt, sofern sich das Nettoeinkommen unter 1.000 Euro belaufen hat.
Die Antragsunterlagen erhält man bei der Elterngeldstelle, die sich in der jeweiligen Stadtverwaltung bzw. beim zuständigen Standesamt befindet.

Geschrieben von Thomas Wegener (Thomas Wegener) Tags:, ,

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