Private Krankenversicherung – keine Schwächung durch GKV-Wahltarife
Seit 1. April 2007 dürfen die gesetzlichen Krankenversicherungen Wahltarife anbieten. Dadurch werden zwar neue Wettbewerbsbedingungen geschaffen, doch auf die private Krankenversicherung haben die Wahltarife nach Angaben der Rating-Agentur Fitch Ratings nur geringe Auswirkungen.
Wahltarife bieten Leistungen wie in der privaten Krankenversicherung
Die neuen Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung können Leistungen beinhalten, die bisher nur von der Privaten Krankenversicherung angeboten wurden. Zu diesen Leistungen zählen beispielsweise Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus. Auch die volle Erstattung der Kosten bei Zahnersatz ist möglich.
Wie bei der Privaten Krankenversicherung auch, wird ein Versicherter im Rahmen eines Kostenerstattungstarifes zum Vertragspartner seines Arztes und muss seine Rechnungen zunächst selbst begleichen. Daraufhin kann er sie bei seiner Krankenkasse einreichen und bekommt die Ausgaben zurückerstattet.
Für gesetzlich Versicherte, die ihren Versicherungsschutz durch eine private Zusatzversicherung erweitern wollen, ist es sinnvoll, sich zunächst durch einen unabhängigen Versicherungsvergleich einen Überblick über die mitunter sehr unterschiedlichen Angebote zu verschaffen.
Nur geringe Auswirkungen auf die private Krankenversicherung
Fitch Ratings sieht den Einfluss der Wahltarife auf die private Krankenversicherung als sehr gering an. Durch die Neugestaltung der Tarife würde die Finanzstärke der privaten Krankenversicherer „nicht beeinträchtigt“. Grund sei die bisher geringe Nachfrage nach den neuen Wahltarifen. Auch für die Zukunft erwartet Fitch keine wesentliche Steigerung der Nachfrage.
Allerdings sieht Fitch die Einführung der Wahltarife als Schritt in Richtung „einheitliches Gesundheitssystem“ an. Durch die neuen Regelungen hätten die gesetzlichen Krankenkassen jetzt die Möglichkeit, in direkte Konkurrenz zur privaten Krankenversicherung zu treten. Aufgewertet werden könnten alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung die innerhalb des Leistungskatalogs liegen. Die private Vollversicherung biete dann nur noch Vorteile bei Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung.













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