Was ist ein Gebrauchsmuster?
Als Erfinder hat man sehr häufig mit dem Patentrecht zu tun, das sehr umfangreich und kompliziert ist. Immer wenn man sich auf Patentrecherche begibt oder ein Patent anmelden möchte, stößt man auf Fachbegriffe, mit denen man anfänglich wenig anfangen kann. Ein solcher Begriff, den man als Erfinderprofi tunlichst kennen sollte, ist das Wort Gebrauchsmuster. Das Gebrauchsmuster ist einfach ausgedrückt der kleine Bruder des Patentes. Im Wesentlichen müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein wie bei der Anmeldung eines Patentes. Kleine Unterschiede gibt es jedoch bei der Dauer der Anmeldung und der Schutzwirkung. Da ein Gebrauchsmuster im Gegensatz zum Patent nicht geprüft ist dauert die Anmeldung eines Gebrauchsmusters durch einen Patentanwalt in der Regel etwa 3 Monate. Die Anmeldung eines Patentes benötigt wesentlich mehr Zeit und dauert häufig zwischen acht und achtzehn Monate. Da ein Gebrauchsmuster nicht geprüft ist, können einige Schutzwirkungen im Gegensatz zum Patent versagt werden. In welchen Fällen dies zutrifft, kann man im Erfinderwiki großer Erfindernetzwerke im Internet nachlesen, in einem Gespräch mit einem Patentanwalt oder einer Erfinderberatung heraus finden. Ob man ein Gebrauchsmuster überhaupt anmelden kann, hängt von drei Merkmalen ab, die eine Erfindung erfüllen muss. Zum einen muss die Erfindung neu sein. Ferner muss die Erfindung gewerblich anwendbar sein, was zum Beispiel nicht auf religiöse Erfindungen zutrifft, und zum anderen muss sie auf einen so genannten erfinderischen Schritt beruhen, was eigentlich auf alles zutrifft, was noch nie da gewesen ist. Vom Geschmacksmuster unterscheidet sich das Gebrauchsmuster darin, dass ein Geschmacksmuster Sachen wie Formen, Farben, Kreationen, Designs et cetera und das Gebrauchsmuster beispielsweise Gegenstände und Konstruktionen schützt.
Geschrieben von Andreas Mettler (findur) Tags:Sowohl Erfindungen wie auch Geschmacksmuster und Gebrau
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