Der Rechtsanwalt als Unternehmer

Der Rechtsanwalt ist Fachmann für juristische Angelegenheiten und vertritt seine Mandanten in rechtlichen Dingen, sowohl bei Gericht als auch bei außergerichtlichen Gegebenheiten. Während seiner mehr jährigen Ausbildung zum Rechtsanwalt lernt der angehende Jurist alles, was er für die Ausübung seines Berufes benötigt. In den meisten Fällen ist ein Rechtsanwalt nicht in einem Unternehmen angestellt. Daher ist er sein eigener Chef, hat ein Unternehmen zu führen, dem nicht selten mindestens noch eine weitere Arbeitskraft zur Seite steht.

Neben der Fähigkeit, auf seine Mandanten auch beruhigend und streitschlichtend einwirken zu können, muss der Rechtsanwalt, um seine Kanzlei erfolgreich führen zu können, entsprechende betriebswirtschaftliche Kenntnisse besitzen und diese auch in die Praxis umsetzen können. Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen unterliegt der Rechtsanwalt, da er ein Organ der Rechtspflege ist, bestimmten Restriktionen. So war es bis vor einigen Jahren dem Rechtsanwalt untersagt, entsprechende Werbung zu betreiben. In den vergangenen Jahren wurde das Werbeverbot für Rechtsanwälte aber einem starken Wandel unterworfen. Mittlerweile ist es dem Rechtsanwalt erlaubt, sachliche Informationen, die den Rechtsanwalt bzw. die Kanzlei betreffen, aufzuführen. Auch Teilbereiche der Berufstätigkeit dürfen benannt werden. So soll dem rechtssuchenden Publikum ein Anhaltspunkt gegeben werden, wenn sie auf der Suche nach einem für das spezielle Anliegen qualifizierten Anwalt sind.

Das Internet hat für die Wirtschaft und auch für die privaten Haushalte enorm an Bedeutung gewonnen. Dies gilt auch für Rechtsanwälte. Neben neuen rechtlichen Bereichen, die dadurch entstanden sind, haben sich auch zugleich neue Geschäftsbereiche aufgetan. So ist es nun auch möglich, online eine Rechtsberatung durchzuführen, ohne dass der Mandant vor Ort zu seinem Anwalt in die Kanzlei gehen muss.

Geschrieben von Sandra Reinfeld (OMSR) Der Beitrag hat keine Tags.

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