Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wird eine Unterform der GmbH werden, die sich explizit an Gründer richtet, die nicht das Stammkapital der GmbH zum Gründungszeitpunkt aufbringen können. Musste dieser Personenkreis bisher bei dem Wunsch nach einer haftungsbeschränkten Rechtsform auf ausländische Alternativen zurückgreifen, wird sich das wahrscheinlich ab Oktober oder November 2008 mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ändern.
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft unterliegt denselben gesetzlichen Regelungen wie die GmbH, es gibt lediglich Unterschiede bezogen auf das Stammkapital. Für die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft muss nur ein Euro Stammkapital aufgebracht werden.
Um dennoch Gläubigern genügend Sicherheiten bieten zu können, unterliegt eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft der Gewinnthesaurierung. Das bedeutet, dass eine Unternehmergesellschaft ihre Gewinne nicht voll ausschütten darf, sondern sie muss bis zur 25 000 Euro Marke ein Viertel des Jahresüberschusses als Kapitaleinlage verwenden. Ist das volle Stammkapital erreicht, kann die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft auf Antrag als GmbH firmieren.
Die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft und auch der GmbH wird durch die Reformation des GmbH-Rechts einfacher, flexibler und zügiger stattfinden können. Flexibler wird auch die Bemessung der Geschäftsanteile sein. Gesellschafter können bald Geschäftsanteile annehmen, die volle Euro-Beträge sein müssen. Allerdings darf eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft nur drei Gesellschafter besitzen.
Auch das Eintragungsverfahren in das Handelsregister soll beschleunigt werden. Darum sieht das überarbeitete Gesetz vor, dass die Registergerichte weniger Prüfpflichten erfüllen müssen. Zudem ist für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ein Gründungsset vorgesehen, in dem Musterformulare enthalten sein werden. Einerseits handelt es sich dabei um eine Mustersatzung für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, die in Verbindung mit dem geringen Stammkapital niedrige Notarkosten bringen wird. Andererseits um Musterformulare für die Eintragung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft in das Handelsregister.
Geschrieben von (PM) Tags:Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, UG, unternehmergesellschaft












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