1 Euro GmbH
Die 1 Euro GmbH stößt schon seit längerem auf großes Interesse bei potentiellen Gründern und nun soll die 1 Euro GmbH laut des Bundesjustizministeriums ab November 2008 verfügbar sein. Nach langen Diskussionen in den Ausschüssen hat man sich auf Regelungen für die 1 Euro GmbH geeinigt, die für Sicherheit und Seriosität der 1 Euro GmbH sorgen sollen.
Demnach wird man die 1 Euro GmbH tatsächlich mit einem Stammkapital von einem Euro gründen können, auf Wunsch und nach Möglichkeit kann natürlich auch ein höheres Stammkapital zum Gründungszeitpunkt vereinbart werden. Sicher ist jedoch, dass das Stammkapital der 1 Euro GmbH auf 25 000 Euro ausgebaut werden muss. Daher muss aus dem Jahresüberschuss der 1 Euro GmbH solange ein Viertel in das Stammkapital gelegt werden, bis die erforderliche Schwelle erreicht wurde. Somit hat die 1 Euro GmbH in den ersten Jahren nur drei Viertel des Gewinns frei für Investitionen zur Verfügung. Viele Diskussionen gab es auch um den Vorschlag, für die 1 Euro GmbH eine Mustersatzung für die Gründung zur Verfügung zu stellen. Nun wird es diese Mustersatzung allerdings geben, sie ist im Grunde aber für Standard-Gründungen einer 1 Euro GmbH vorgesehen.
Die Vernunft der Gesellschafter einer 1 Euro GmbH sollte dennoch gebieten, sich rechtlich durch umfangreiche Beratung durch einen Rechtsanwalt einen für alle Beteiligten passenden Gesellschaftervertrag für die 1 Euro GmbH abzuschließen, um spätere teure Gerichtsgänge zu vermeiden. Insbesondere durch das geringe Stammkapital und die Mustersatzung werden die Notarkosten für die Gründung einer 1 Euro GmbH deutlich gesenkt. Zusätzliche Kosten von rund 100 Euro ergeben sich zusätzlich durch die Eintragung der 1 Euro GmbH im Handelsregister.
Geschrieben von (PM) Tags:1 Euro GmbH












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