Vorgerichtliches Inkassoverfahren
Wenn Sie z.B. mit Ihrem Handwerksbetrieb bei einem Kunden einen Auftrag ordnungsgemäß erledigt haben, erwarten Sie von Ihrem Kunden auch, dass er die in Rechnung gestellte Dienstleistung bezahlt. Natürlich lässt man dem Kunden eine angemessene Frist und toleriert auch Skonto. Sie müssen quasi schon froh sein, wenn Sie Ihr Geld heute überhaupt noch bekommen. Denn bei vielen Kunden liegt es nicht daran, dass sie die Rechnung nicht zahlen wollen, sondern dass sie es einfach nicht können, weil sie wegen zu vieler Kredite einfach nicht mehr in der Lage sind, ihre Rechnungen pünktlich zu zahlen.
Kommt so ein Fall bei Ihnen vor, müssen Sie natürlich trotzdem darauf bestehen, dass Sie Ihr Geld bekommen. Und da das Eintreiben von Außenständen in der Regel mühsam und zeitaufwendig ist, können Sie ein Inkassobüro beauftragen, dass mit den Debitoren Kontakt aufnimmt und nach Lösungen sucht. Dieses vorgerichtliche Inkassoverfahren ist zum Vorteil beider Seiten, denn in dieser Phase des Inkassoverfahren sind die Kosten für den Schuldner noch gering und der Gläubiger kann die Hoffnung haben, relativ schnell zu seinem Geld zu kommen.
Das Forderungsmanagement wird also nicht sofort die Angelegenheit den Gerichten zuweisen, sondern sich im Interesse des Gläubigers um eine schnellstmögliche Begleichung der Rechnung bemühen. Das kann z.B. geschehen, in dem man dem Schuldner eine großzügige Ratenzahlung gewährt oder in speziellen Fällen ein Vergleich angestrebt wird. Inkassounternehmen haben aufgrund ihrer meist jahrelangen Erfahrungen und den nötigen Kenntnissen, einen enormen Vorteil gegenüber den meist unausgereiften eigenen Inkassoversuchen. Erst wenn die außergerichtlichen Maßnahmen des Inkasso-Beauftragten fruchtlos bleiben, wird in der Regel der gerichtliche Weg eingeschlagen. Dieser ist wiederum mit Fristen verbunden, die unbedingt einzuhalten sind.
Geschrieben von Benjamin Bernemann (bo_con) Tags:Bonitätsauskunft, Inkasso, Inkassoverfahren, Zwangsvollstreckung












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