Gleichberechtigung für Arbeitnehmer ist ein Thema

Jeder spricht heutzutage von Gleichberechtigung und ist der Meinung, es wäre gar kein Thema mehr. Der Christopher Street Day ist zu einer großen Party für Heteros und Schwule gleichermaßen geworden und in den Schulen wird nun auch der Koran unterrichtet. Die Hautfarbe und Herkunft spielt bei einer Bewerbung keine Rolle mehr und ob man nun Atheist oder Muslime ist, diese Dinge sind unwichtig wenn es um die Arbeit geht.
Gibt es tatsächlich keiner Diskriminierung mehr? Nun das AGG scheint eine andere Sicht der Dinge zu haben. Bei dem AGG handelt es sich um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das auf europarechtlichen Grundlagen basiert.
Das AGG soll eine Gleichstellung aller Arbeitnehmer sicher stellen. Anders ausgedrückt bedeutet das, jeder Mensch ist gleichberechtigt zu behandeln und hat die gleichen Anrechte auf berufliche Entfaltung. Neben der Zielsetzung steht in dem AGG ein Abschnitt, wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Mitarbeitern die Möglichkeit einer Schulung des AGG zu ermöglichen. Nur wenn Arbeitnehmer über ihre Rechte aufgeklärt werden, können Diskriminierungsfälle aufgedeckt und beseitigt werden. Das macht deutlich, man kann als Arbeitgeber nicht wählen, ob der seine Mitarbeiter in angemessener Form über das AGG informieren möchte oder nicht. Wenn sich der Arbeitgeber weigert, sind Konsequenzen in Form von Klagen oder Schadensersatzzahlungen möglich.
Hier können Firmen helfen, die auch Online Schulungen für die Arbeitnehmer durchführen. So kann die Firma davon profitieren, dass die Schulung vor Ort von den Mitarbeitern durchgeführt werden kann. Auch Schulungen wie Verkaufstraining werden angeboten.
Die AGG Schulung ist sowohl theoretisch als auch praxisorientiert. Natürlich müssen die Schulungsteilnehmer erst einmal Paragraphen pauken. Im praktischen Teil muss der Mitarbeiter dann sein Wissen umsetzen und Fragen zum AGG beantworten. Ein Zertifikat erhält wer alle Fragen richtig beantwortet hat.
Neben der Online Schulung kann der Unternehmer sich aber auch entscheiden, dass ein Dozent in die kommt und die Mitarbeiter vor Ort unterrichtet. Ob Inhouse oder Online Schulung kann jeder Firmenchef selbst entscheiden. Ob lieber Online geschult werden soll oder Inhouse, kann der Arbeitgeber mit dem Anbieter absprechen.

Geschrieben von (Manfred) Tags:

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