Wissenswertes zur Riester-Rente
Nach einigen Anlaufschwierigkeiten entwickelt sich die Beliebtheit der Riester-Rente rasant. Trotzdem tauchen immer wieder die gleichen Fragen zur staatlich geförderten Altersvorsorge auf. Bei der Deutschen Vermögensberatung kennt man diese Fragen nur zu gut, immerhin berät die DVAG selbst zu Riester-Verträgen und rät ihren Kunden nach eingehender Prüfung zur Aufnahme der Riester-Rente in das Paket der persönlichen Altersvorsorge.
Eine der ersten Fragen bei den Beratungsgesprächen ist die nach dem Mindesteigenbeitrag. Dieser ist jedoch nicht fixiert, sondern richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. Die Voraussetzung für die Gewährung der vollen Zulage ist die Investition des prozentualen Mindesteigenbeitrags von 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Bei Beamten werden die bezogene Besoldung oder die Amtsbezüge zugrunde gelegt (§ 86 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 EStG). Der Mindesteigenbeitrag ist ab dem Jahr 2008 auf 2.100 Euro – abzüglich der Zulage – begrenzt. Diese Obergrenze entspricht auch dem förderfähigen Höchstbetrag.
Als Nächstes folgt in der Hitliste der Riester-Fragen die nach dem Weg der Zulage zum Bezugsberechtigten. Und das ist ganz einfach, denn die Zulagen werden von der Zentralen Zulagenstelle für Altersversorgung (ZfA) direkt an die Anbieter überwiesen. Dort wird die Zulage dem jeweiligen Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben. Dazu muss der Versicherungsnehmer nur einen Dauerzulagenantrag stellen.
Ebenfalls im Zentrum des Interesses steht die Frage nach der Kinderzulage, denn Förderberechtigte können zusätzlich zu ihrer Grundzulage eine Kinderzulage für jedes Kind bekommen, für welches sie Kindergeld erhalten.
Sorgen bereitet vielen Interessenten ein gedankliches Szenario, in dem vorübergehend keine Beiträge geleistet werden können oder die Zulagenberechtigung entfällt. Hier ist es beruhigend zu wissen, dass man den Vertrag jederzeit ruhen lassen kann. Ruht der Vertrag während des gesamten Beitragsjahres, besteht kein Anspruch auf die Zulage. Die Beitragszahlung für die Altersvorsorge kann jedoch jederzeit wieder aufgenommen, nachgezahlt oder mit einer technischen Vertragsänderung ausgeglichen werden. Nutzen Sie die Förderung mit einem Riester-Vertrag DVAG, der Deutschen Vermögensberatung.
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