Vollstreckungsverfahren

Nicht ständig kann das Forderungsmanagement ganz ohne Probleme arbeiten. Gerade in letzter Zeit kommt es immer wieder vor, dass einige Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen, sei es weil sie nicht können oder nicht wollen. So manche Unternehmen ersparen sich den Ärger mit dem und reichen die nicht so leicht einbringbaren Forderungen an ein weiter. Im Übrigen besteht auch unter Umständen die Möglichkeit, das gesamte in die Hände eines Inkassounternehmens zu legen.

Tritt der Fall ein, dass ein Kunde trotz erfolgter Mahnung nicht zahlt, kann durch den Unternehmer bzw. das Inkassounternehmen das Mahnverfahren eingeleitet werden. Entsprechende Formulare, die dann bei Gericht eingereicht werden, sind in jedem Geschäft für Bürobedarf erhältlich. Widerspricht der Schuldner dem vom Gericht ausgestellten Mahnbescheid nicht fristgerecht, kann der Gläubiger direkt den Vollstreckungsbescheid bei Gericht beantragen. Widerspricht der Schuldner auch diesem Bescheid nicht rechtzeitig, kann der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher mit dem Einzug des Geldes beauftragen. Ist kein Geld vorhanden, können Wertgegenstände, die nicht zum Grundbedarf gehören, gepfändet und nach Verstreichen einer gewissen Frist versteigert werden. Das so erzielte Geld erhält der Schuldner nach Abzug der angefallenen Kosten für Versteigerung und Gerichtsvollzieher.

Nur funktioniert das Vollstreckungsverfahren in der Realität bei Weitem nicht so unproblematisch. Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, muss die Forderung gerichtlich durchgesetzt werden. Der so erworbene Titel ist übrigens 30 Jahre wirksam. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner versuchen, sich zu wehren. Oft genug fehlt es auch an Masse für die Pfändung und das Vollstreckungsverfahren läuft trotz anfallender Kosten ins Leere.

Geschrieben von Benjamin Bernemann (bo_con) Tags:, , ,

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