Die Vertragsgestaltung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Rentenzahlungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird maximal bis zum vollendeten 65. Lebensjahr vereinbart. Allerdings gibt es bei den Versicherungsgesellschaften auch Versicherungstarife, bei denen die Versicherungsdauer individuell geregelt werden kann. Hierbei wird dann das Alter, bis zu dem der Versicherungsfall eintreten muss, um einen Leistungsanspruch geltend machen zu können, extra vereinbart.

Ein Beispiel: die Versicherungsdauer für die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit wird bis zum 55. Lebensjahr vereinbart, die Leistungsdauer jedoch bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs. In diesem Fall erhält der Versicherte dann die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn mit 54 Jahren die Berufsunfähigkeit einsetzt, bis zu seinem 65. Lebensjahr. Tritt allerdings eine Berufsunfähigkeit mit 56 Jahren ein, kann der Versicherungsnehmer bei dieser Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistung geltend machen. Interessant ist diese Variante für Berufsanfänger, da so die Beiträge zur Versicherung gegen Berufsunfähigkeit enorm reduziert werden können. Des Weiteren gibt es für Berufseinsteiger besondere Einsteigermodelle, bei denen nach Ablauf der ursprünglichen Dauer der Versicherung eine Verlängerung möglich ist, ohne das eine Gesundheitsprüfung statt findet.

Da eine Berufsunfähigkeit meist erst im Alter eintritt, ist auch diese Art der Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Menschen sehr interessant. Wichtig ist es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, dass man den richtigen Beruf angibt, da die Versicherungsgesellschaften ca. 30.000 Berufe unterscheiden. Versichert man den falschen Beruf, gefährdet man seinen Versicherungsschutz. Im Fall der Berufsunfähigkeit kann die Versicherungsgesellschaft den Vertrag wegen Irrtum anfechten und man bekommt keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies gilt auch dann, wenn man unwissentlich den falschen Beruf angibt oder diesen wechselt, ohne es der Versicherungsgesellschaft mitzuteilen.

Geschrieben von Patricia Alwin (BAVARIA Limousines PR)

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