Anforderungen an die elektronische Signatur

Jeder von uns kennt heutzutage den Begriff. Die einen kennen diesen Begriff etwa aus der Informatik bei der Kennzeichnung von Computerprogrammen, andere kennen diesen Begriff aus dem Archivwesen und wieder andere aus der Kunst – hier auf Bildern als Urheberangabe eines Künstlers für sein Werk. Heute ist es insbesondere die Bedeutung als Unterschrift, mit der wir die Signatur in Verbindung bringen.

Doch gibt es heute auch bei der Signatur als Unterschrift einige Varianten. Neben der bereits erwähnten Signatur auf Bildern und Kunstwerken gibt es heute auch die Signatur in E-Mails und hier ganz besonders in der geschäftlichen Kommunikation. Darüber hinaus gibt es heute auch noch eine digitale Signatur und eine elektronische, die heute oftmals synonym verwendet werden. Doch auch wenn es auf den ersten Blick so scheint, sind diese beiden Formen der Signatur nicht synonym, denn die digitale Signatur stellt ein mathematisches Verfahren dar, während die elektronische Signatur Daten darstellt, mit denen man den Unterzeichner identifizieren kann.

Als solche hat die elektronische Signatur natürlich auch einige Anforderungen – und hier insbesondere gemäß dem Signaturgesetz – zu erfüllen. Während an eine einfache elektronische Signatur keinerlei besondere Anforderungen gestellt werden, gilt dies nicht für die fortgeschrittene elektronische Signatur oder die qualifizierte Signatur. Eine solche fortgeschrittene elektronische Signatur muss – um die Identifizierung zu ermöglichen – etwa mit dem Signaturschlüssel des Signaturerstellers, ebenso wie mit Mitteln, die unter dessen alleiniger Kontrolle stehen, erstellt worden sein. Heute sind es aber ausschließlich diejenigen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die als elektronische Form eine per Gesetz geforderte Schriftform auf Papier ersetzen können. Bei einer solchen qualifizierten elektronischen Signatur handelt es sich im Allgemeinen um eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat, das zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültig ist, beruht und das darüber hinaus mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt wurde.

Geschrieben von Torsten Maue (tmaue) Der Beitrag hat keine Tags.

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