Muss eine Autoscheibe bei Beschädigung direkt ausgetauscht werden?

 

Es ist schon eine ärgerliche Sache, wenn z.b. man beim Baumarkt versucht, einen 2,5 langen Gegenstand in das Auto zu verfrachten, um diesen nach Hause zu befördern. Schnell kann es einem dann passieren, dass man diesen durch den Kofferraum hinweg durch das gesamte Auto schieben muss, um den Kofferraum auch nur ansatzweise schließen zu können.

Nun, im Grunde ist das kein Problem, wenn man hierbei die Gesetze beachtet, sprich den Gegenstand nicht so übel verfrachtet, dass man letztendlich in der Sicht getrübt ist bzw. das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher fortbewegen kann. Aber selbst der Versuch, den Gegenstand in das Auto zu befördern, kann schon gefährlich sein, hier beispielsweise wenn man den Gegenstand durch den Kofferraum dermaßen nach vorne schiebt, dass dieser gegen die Frontscheibe knallt und hier eventuell einen „Sprung“ verursacht.

Nun hat man wohlmöglich auch keine Kaskoversicherung, so dass man diesen Schaden selbst zu begleichen hat. Die Folge ist, dass man viel Geld einplant, so dass man natürlich erst einmal überlegt, ob ein Autoglas wirklich von Nöten ist, oder ob es hier mit einer getan ist. Mit einer solchen kleinen Reparatur sollen natürlich hohe Kosten vermieden werden.

Allerdings muss ein ja nicht immer extrem teuer sein, hier kann man sicherlich einen Preisvergleich durchführen. Je nach dem, wie groß der Sprung nämlich in der Scheibe jetzt ist, kann man diesen nicht mehr mit ein wenig Kleber reparieren, hier muss dann schon eine neue Scheibe her. Durch den TÜV jedenfalls kommt man mit einer zersprungenen Scheibe, ganz gleich ob es sich um einen kleinen Sprung handelt oder ob es schon ein großer „Riss“ ist, nicht, das heißt, man erhält keine TÜV-Plakette.

Vielleicht sollte man aber auch einfach auf Transporte von langen Gegenständen verzichten, gerade dann, wenn man einen Kleinwagen besitzt. Die Regeln zum Transport bestimmter Gegenstände sind einzuhalten.

 

Geschrieben von Kerstin Becker (yami) Tags:, ,

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