Private Krankenversicherung – für wen?

Um sich privat Krankenversichern zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Als Arbeitnehmer muss man das dritte Jahr in Folge Bruttoeinkommen von mindestens 3975 Euro im Monat vorweisen zu können. Wer als Arbeitnehmer in die Private Krankenversicherung geht, bekommt, genauso wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Zuschuss von 50 % der Beiträge von seinem Arbeitgeber – allerdings nur bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Kassen. Als Arbeitnehmer in der Privaten Krankenversicherung kann man nicht nur sein individuelles Krankensicherungspaket schnüren, man kann auch direkt eine Krankentagegeldversicherung mit abschließen, damit auch bei längerem, krankheitsbedingten Ausfall das gewohnte Einkommen gesichert bleibt.

Aber nicht nur als Arbeitnehmer mit hohem Einkommen kann man in die Private Krankenversicherung wechseln. Auch Selbständige, Freiberufler oder Selbständige können sich privat versichern, wobei die Höhe des Einkommens egal ist.

Gerade für diese Berufsgruppen ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung besonders wichtig, denn wenn aus diesen Berufen jemand arbeitsunfähig erkrankt, gibt es niemanden, der ihnen das Einkommen weiter zahlt. Und mehrere Tage Krankheit können ohne entsprechende Absicherung schnell den finanziellen Ruin für einen Selbständigen bedeuten. Bei Abschluss dieser Versicherung sollte man sich sehr genau beraten lassen, denn man kann einiges an Beitragszahlungen sparen, wenn man z.B. eine gestaffelte Krankentagegeld-Versicherung wählt. Sie tritt zwar in den ersten paar Tagen noch nicht in Kraft, sondern erst ab einer bestimmten Krankheitsdauer, aber dafür sind die Beiträge auch deutlich geringer.

Beamte – sie haben nicht nur Zugang zu der Privaten Krankenversicherung – es ist für sie eigentlich die einzig sinnvolle Alternative. Genauso wie die Richter und die Abgeordneten wird Beamten ein Teil der Krankheitskosten durch den Dienstherren – Bund oder Land - durch die Beihilfe. Gesetzlich versicherte Beamte erhalten keinen Arbeitnehmeranteil.

Autor Bastian Müller

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Geschrieben von Bastian Müller (Basti) Der Beitrag hat keine Tags.

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