Selbstbehalte in der PKV

Insbesondere für Selbstständige lohnt es sich einen Krankenversicherung Vergleich durchzuführen. Grund hierfür ist, dass Versicherte in der PKV oftmals weniger zahlen, als wenn sie – weil vom Einkommen her gerechnet wird – sich in der GKV versichern lassen würden.

Zusätzlich sparen können Privat Versicherte aber durch die Vereinbarung von Selbstbehalten in ihren Tarifen. Bei derartigen Tarifen verpflichtet sich der Versicherte in der PKV Rechnungen bis zu einem bestimmten Betrag aus ihre eigenen Tasche zu zahlen. Es ist dabei so, das der Selbstbehalt jeweils für ein Kalenderjahr gilt entweder für alle drei Leistungsbereiche, also Ambulant-, Stationär- und Zahnleistungen, oder aber ist auf eine Bereich begrenzt.

In der PKV ist der Anteil der Verwaltungskosten nicht so hoch, wie bei der GKV. Grund hierfür ist, dass Bagatellrechnungen vom Kunden direkt bezahlt werden. Auf diese Weise können die Beiträge zur PKV niedrig kalkuliert werden. Dabei gilt – desto höher die Selbstbeteiligung ist, desto niedriger fällt der monatliche Beitrag aus. Ein hoher Selbstbehalt lohnt sich dabei jedoch nicht für jeden – insbesondere dann nicht, wenn man als Angestellter in der PKV versichert ist. Denn der Arbeitgeber beteiligt sich zur Hälfe an dem Beitrag, aber nicht an dem Selbstbehalt, den muss der Versicherte selbst tragen.

Wie bei allen anderen Versicherungen gilt auch bei der Privaten Krankenversicherung, sollte man den Selbstbehalt nur in der Höhe seiner finanziellen Möglichkeiten wählen. Als Richtwert empfehlen Experten für Arbeitnehmer einen Selbstbehalt von jährlich 300 Euro, bei Selbstständigen hingegen bis 800 Euro.

Wenn ein Selbstbehalt dabei in einem Kalenderjahr zum Tragen kommt, kann er in der Höhe seiner tatsächlichen Entstehung als als außergewöhnliche steuerliche Belastung geltend gemacht werden.

Geschrieben von Michaela Schleußner (Schreibmaus) Der Beitrag hat keine Tags.

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