Private Krankenversicherung - Grauzone

Die private Krankenversicherung ist eine der Grauzonen, über die viele Menschen immer nur ein bisschen wissen, aber dennoch kräftig mitreden wollen. Die einen behaupten, bei der privaten Krankenversicherung muss man den Arzt immer selber bezahlen und bekommt danach einen gewissen Anteil der Kosten von der Krankenversicherung zurück, die nächsten sagen, wer privat krankenversichert ist, hat überall Privilegien, kommt in der Arztpraxis ohne Wartezeit dran und wird im Krankenhaus nur vom Chefarzt behandelt. Irgendwie ist an allen auch ein Fünkchen Wahrheit, aber die tatsächlichen Fakten zu private Krankenversicherung sind dann doch ein wenig anders.

Die private Krankenversicherung steht nicht jedem offen. Selbstständige, Freiberufler, Künstler und Beamte sowie deren Angehörige können Mitglied der privaten Krankenversicherung werden. Außerdem haben sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ab bestimmten Einkommensgrenzen die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Ein Zwang, eine Krankenversicherung zu besitzen, gibt es nicht. Daher sind in Deutschland viele Menschen ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz anzutreffen.

In die eigene private Krankenversicherung kann man bestimmte Leistungen mit einschließen, die einem gesetzlich Versicherten stets verwährt bleiben. Darunter fällt beispielsweise die Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus. Für jede Leistung, die sich von der Grundversorgung abhebt, wird eine Beitragserhöhung fällig. Man kann sich ab etwa 100 Euro im Monat privat versichern, kann dann aber keine außergewöhnlichen Leistungen erwarten.

Sehr interessant ist etwa, dass ein gesetzlich Krankenversicherter Kosten für Regelleistungen in vollem Umfang erstattet bekommt. Die private Krankenversicherung macht bei der Erstattung je nach gewähltem Tarif Ausnahmen. So kann man an Beitrag sparen, entscheidet man sich, nur hälftige Erstattungen in Anspruch zu nehmen.

Ein häufiges Streitthema ist weiterhin die Zahlung von Krankentagegeld. Ein gesetzlich Versicherter erhält bei Krankheit bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung. In der privaten Krankenversicherung ist die Zahlung von Krankentagegeld, welches der Lohnfortzahlung bei Privatversicherten entspricht,  nicht selbstverständlich. Es gehört zu den Leistungen, die wählbar sind und entsprechend dazu geordert werden müssen, ebenfalls mit einem höheren Beitrag verbunden.

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