Datenverlust und die Haftung
In großen Unternehmen, die mit großen Mengen an Kundendaten zu tun haben, wie zum Beispiel einem Krankenhaus, einer Bank oder ähnlichen Institutionen, ist es unumgänglich, das Thema Datensicherheit oder auch Informationssicherheit als oberste Priorität zu betrachten, denn nichts ist schlimmer als wenn zum Beispiel Daten eines Patienten verloren gehen oder noch schlimmer, an unbefugte Dritte gelangen. Ferner fallen natürlich Kosten an, wenn ein professioneller Datenretter angefordert werden muss. Wenn aber doch einmal ein solches „Missgeschick“ geschieht, gibt es dann jemanden, den der Betroffene zur Verantwortung ziehen kann? Wie ist es denn mit der Haftung?
Eines sei gesagt, Regelungen hierfür gibt es erst seit etwas über 10 Jahren, hier wurde festgelegt, dass der Schädiger gegenüber dem Geschädigten in Form von Geldleistung haftbar gemacht werden kann.
Von einer Eigentumsverletzung spricht man, wenn jemand vorsätzlich und in voller Absicht Daten eines anderen vorsätzlich beschädigt, oder löscht. Dies ist aufgrund eine Urteils des Oberlandesgerichtes Kasse eine mutwillige Tat, der Geschädigte hat das Recht auf Schadenersatz, der entweder in Form einer Geldleistung oder in Form der Kostenübernahme der Datenwiederherstellung bei einem fachmännischen Datenretter zu erfolgen hat.
Nun nehmen wir mal an, die Daten gehen aufgrund eines Wasserschadens in Folge eines Wasserrohrbruchs verloren, weil die Festplatte zerstört wird, dann nennt man dies höhere Gewalt. In der Regel kann man hierfür natürlich niemanden haftbar machen. Was aber geschieht, wenn der Rohrbruch durch eine sich im Haus befindliche Handwerksfirma hervorgerufen wurde? Das Oberlandesgericht in Frankfurt sprach dem Geschädigten Recht zu.
Um Schäden in dieser Hinsicht so gering wie möglich zu halten und einer ziemlich kostenintensiven Datenrettung vorzubeugen, empfehlen Gerichte, dass gerade in Unternehmen mindestens einmal im Monat eine Datensicherung vorgenommen werden sollte, am besten wäre es jedoch, wenn dies jeden Tag geschehen würde, was aber meist zeitlich nicht realisierbar ist. Sollte aber eine Sicherung der Daten nicht in regelmäßigen Abständen erfolgen, so kann das Gericht den Rechtsanspruch ablehnen.
Geschrieben von Kerstin Becker (yami) Tags:Datenrettung, Datenverlust, Datenwiederherstellung












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