Vaterrechte nach einer Trennung
In der heutigen Zeit lebt es sich ein wenig schneller, das kommt häufig auch Beziehungen vor. So dürfte die folgende Situation nicht ganz abwegig sein:
Ein Ehepaar stellt fest, dass es besser ist, sich zu trennen. Bis eine Scheidung durch ist, kann es aber mitunter bis zu 4 Jahren dauern. Nun lernt die Frau aber nach Trennung einen neuen Partner kennen, sie ziehen zusammen und bekommen ein gemeinsames Kind. Sicherlich wird es hier nicht die Frage sein, ob ein Vaterschaftstest notwendig ist, allerdings gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage, welche insbesondere die Rechte des Kindes berücksichtigt.
Da die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Zeugung noch mit einem anderen Mann verheiratet war, sieht das Gesetz automatisch den Ehemann als Kindesvater an, auch wenn der neue Partner eine Vaterschaftsanerkennung erklärt und auch schriftlich niedergelegt hat. Allerdings handelt es sich hier um eine freiwillige Willenserklärung, somit es nicht notwendig, dieses vor einem Gericht zu bekunden. Die Rechtswirksamkeit tritt in dem Moment ein, wo dies vor einem Urkundsbeamten, wie zum Beispiel einem Standesbeamten, erklärt wird. Der Noch-Ehemann hat nun eine Frist von 305 Tagen, um die Vaterschaft abzuerkennen. Tut er dies nicht, so wird er mit allen Rechten und Pflichten zur Rechenschaft gezogen.
In der Praxis würde ein solches Handeln allerdings wenig Sinn machen, denn da die Frau ja vermutlich glücklich in einer neuen Beziehung lebt und der biologische Vater ja auch seine Rechte und Pflichten wahrnehmen möchte, ist diese ganz Angelegenheit wohl sicherlich nur eine reine Formsache, die auch relativ problemlos in die Wege geleitet werden kann.
Geschrieben von Kerstin Becker (yami) Tags:Vaterrechte, Vaterschaft, Vaterschaftstest












0 Kommentare zu “Vaterrechte nach einer Trennung”