Ausbildung zum Tischler/zur Tischlerin
Der Beruf des Tischlers bzw. der Tischlerin beinhaltet das Herstellen von Möbeln, Türen und Fenstern aus Holz und Holzwerkstoffen. Auch Innenausbauten werden von Tischler/innen durchgeführt.
Die Tischler Ausbildung dauert drei Jahre, sie findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Koordiniert wird die Ausbildung durch die Tischler- und Schreinerhandwerksinnungen der Landkreise und kreisfreien Städte.
Den Auszubildenden steht eine meist tarifvertraglich festgelegte monatliche Vergütung zu, die von den Ausbildungsbetrieben gezahlt wird. In den alten Bundesländern liegt sie bei € 421 im ersten, € 523 im zweiten und € 611 im dritten Ausbildungsjahr. In den neuen Bundesländern erhalten die Auszubildenden im ersten Jahr € 286, im zweiten € 389 und im dritten Jahr € 440.
Eine bestimmte schulische oder sonstige berufliche Vorbildung ist nicht erforderlich. Jedoch stellen die Ausbildungsbetriebe überwiegend Hauptschulabgänger ein, und an einigen Berufsschulen ist ein Hauptschulabschluss sogar Voraussetzung.
Gegenstand der Ausbildung sind gemäß §4 der Ausbildungsordnung u.a. Arbeits- und Tarifrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz, Gestalten und Konstruieren von Erzeugnissen, Bearbeiten von Holz und sonstigen Werkstoffen, Bedienen von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen, Behandeln und Veredeln von Oberflächen, Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten, Kundenorientierung und Serviceleistungen sowie das Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit, vor dem Ende des zweiten Lehrjahres, haben die Auszubildenden eine Zwischenprüfung abzulegen, die aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil besteht. Bei der Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit ist ebenfalls ein schriftlicher und ein praktischer Teil abzuleisten. Im praktischen Teil wird das sogenannte Gesellenstück angefertigt. Hat der Auszubildende die Prüfung bestanden, erhält er den Gesellenbrief, der den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum Tischler / zur Tischlerin darstellt und Voraussetzung für die Meisterprüfung ist.
Geschrieben von (sunbeam) Tags:Holzhaus, Kunsthandwerk, tische












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