Lesenswerte Informationen für Grenzgänger
Angestellte, die als Grenzgänger zwischen zwei Staaten hin- und her pendeln, sollten verschiedene Punkte bedenken. Regularien, welche in einem Staat Gültigkeit besitzen, können in einem anderen Fall anders aussehen. Um anfallende Kosten gering zu halten, zahlt es sich aus, genauestens hin zu sehen.
Das trifft zum Beispiel auch bei der Entscheidung für eine Krankenversicherung zu. In der Schweiz sind Grenzgänger verpflichtet, einer Krankenversicherung beizutreten. Dies gibt das KVG genannte Krankenversicherungsgesetz der Schweiz vor. Erwähnenswert ist auch, dass der Versicherungsschutz allein dem schweizer Arbeitnehmer obliegt. Abweichend zu der deutschen Regelung, muss sich der schweizer Arbeitgeber nicht beteiligen. Der Arbeitgeber muss keinen Zuschuss zahlen.
In Deutschland lebende Grenzgänger können sich jedoch innerhalb einer dreimonatigen Frist von dieser Pflicht befreien lassen. Gewisse Kriterien müssen allerdings erfüllt werden.
Die erwähnte Befreiungsfrist beginnt mit Antritt der Beschäftigung. Alle hier wohnenden Arbeitnehmer haben dann die Option, eine Befreiung zu beantragen. Um diese Möglichkeit nutzen zu können, ist der Nachweis eines angemessenen Versicherungsschutzes notwendig. Vorgegebene Grundleistungen müssen damit gedeckt werden können. Weiterhin wesentlich ist, dass die gewählte Versicherung auf beiden Seiten der Grenze gültig ist.
Einem Grenzgänger stehen mehrere Wahlmöglichkeiten zur Verfügung, wenn es um den Abschluss einer passenden Krankenversicherung geht. Er könnte sich etwa für eine gesetzliche Versicherung entscheiden, oder aber eine private Versicherung abschließen. Daneben kann man sich auch für eine anerkannte schweizer Versicherung entscheiden. Und schließlich gibt es noch eine spezielle Alternative: Das Modell Mondial. Eine Option, die einen Versicherungsschutz bietet, der ganz spezifisch auf die Gruppe der Grenzgänger zugeschnitten ist.
Keinesfalls unnötig ist dabei, sich auch von professioneller Seite beraten zu lassen. Ebenfalls sollte man sich als zukünftiger Grenzgänger möglichst frühzeitig über alle notwendigen Formalitäten informieren. Negative Folgen aufgrund verpasster Fristen können somit schon im Vorfeld ausgeschlossen werden. Sobald der Grenzgänger einen als gleichwertig anerkannten Versicherungsschutz für sich und seine Familie gefunden hat, muss er noch eine schriftliche Befreiung beantragen. Einzureichen ist dieser Antrag bei dem jeweils zuständigen Kanton in der Schweiz.













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